Wenn Sie mit der Fähre von Baleària Canarias reisen, sind Sie durch die europäische Verordnung geschützt, die die Rechte der Passagiere im Seeverkehr und auf Wasserstraßen regelt.
Diese Verordnung garantiert grundlegende Rechte wie Nichtdiskriminierung, Unterstützung im Falle von Zwischenfällen sowie Entschädigung bei Verspätungen oder Ausfällen.
Für welche Fahrten gilt diese Verordnung?
Diese Rechte gelten für:
- Strecken, die von einem Hafen innerhalb der Europäischen Union abfahren oder dort ankommen.
- Regelmäßige Passagier-Seeverkehrsdienste.
Sie gelten nicht für sehr eingeschränkte oder spezielle Dienste, wie kleine Boote, sehr kurze Strecken oder touristische Ausflüge.
Rechte von Personen mit eingeschränkter Mobilität
Das Einsteigen, die Reservierung oder die Ausstellung von Tickets darf nicht aufgrund von Behinderung oder eingeschränkter Mobilität verweigert werden.
Darüber hinaus:
- Dürfen keine zusätzlichen Kosten aus diesem Grund erhoben werden.
- Es muss Unterstützung beim Einsteigen, Aussteigen und während der Reise angeboten werden.
Nur in Ausnahmefällen im Zusammenhang mit der Sicherheit oder technischen Einschränkungen des Schiffes oder des Hafens kann das Einsteigen eingeschränkt werden.
Rechte bei Verspätung oder Ausfall
Wenn Ihre Fähre verspätet ist oder ausfällt, haben Sie das Recht auf:
- Schnelle Information.
- Kenntnis der neuen voraussichtlichen Abfahrts- und Ankunftszeit.
Wenn die Verspätung 90 Minuten überschreitet
- Essen, Getränke oder Erfrischungen entsprechend der Wartezeit.
- Kostenlose Unterkunft, falls eine Übernachtung notwendig ist (mit festgelegten Grenzen).
Transportoptionen
Im Falle einer Stornierung oder längeren Verspätung können Sie wählen zwischen:
- Die nächste verfügbare Abfahrt ohne zusätzliche Kosten zu nehmen.
- Die Rückerstattung des Tickets zu beantragen.
Anspruch auf Entschädigung
Wenn Sie Ihr Ziel verspätet erreichen, können Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben:
- 25 % des Ticketpreises bei erheblichen Verspätungen.
- 50 % des Ticketpreises bei größeren Verspätungen.
Der Betrag hängt von der Dauer der Strecke und der Gesamtdauer der Verspätung ab.
Wann gilt keine Entschädigung?
Kein Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn die Verspätung oder der Ausfall auf ungünstige Wetterbedingungen oder Situationen zurückzuführen ist, die die Sicherheit der Schifffahrt beeinträchtigen.
Wie man eine Beschwerde einreicht
Wenn Sie eine Beschwerde einreichen möchten, können Sie dies innerhalb von maximal zwei Monaten ab dem Reisedatum oder dem geplanten Reisedatum tun.
Nach Einreichung:
- Erhalten Sie innerhalb eines Monats eine Antwort.
- Die endgültige Entscheidung darf zwei Monate nicht überschreiten.
Zusätzliche Informationen
Den vollständigen Text der europäischen Verordnung über die Rechte der Passagiere im Seeverkehr können Sie unter folgendem Link einsehen:
Rechte der Passagiere im Seeverkehr (EU-Verordnung)
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