Wohnsitzermäßigung für Nicht-EU-Bürger

Die geltende Regelung erweitert den Zugang zu Zuschüssen für den Seeverkehr für Bewohner in nicht auf dem Festland gelegenen Gebieten und schließt in bestimmten Fällen auch Bürger ein, die nicht der Europäischen Union angehören.

Wer kann von dieser Ermäßigung profitieren?

Neben spanischen Staatsbürgern und Bürgern der Europäischen Union können auch bestimmte Drittstaatsangehörige (Nicht-EU-Bürger) von der Wohnsitzermäßigung profitieren, sofern sie die festgelegten Voraussetzungen erfüllen.

Diese Maßnahme gilt für Tickets, die ab dem 1. April 2013 verkauft werden.

Fälle, in denen die Ermäßigung angewendet wird

Folgende Personen können von der Zuschussförderung für den Seeverkehr profitieren:

  • Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von berechtigten Wohnsitzinhabern sind.
  • Drittstaatsangehörige mit langfristigem Aufenthaltstitel in Spanien.

Wie wird der Wohnsitz nachgewiesen?

Um die Ermäßigung anwenden zu können, ist es erforderlich, den Wohnsitz auf den Kanarischen Inseln durch entsprechende Dokumente nachzuweisen.

Bis die automatische Überprüfung in allen Fällen verfügbar ist, können folgende Nachweise verlangt werden:

  • Meldebescheinigung, ausgestellt von der Gemeindeverwaltung.
  • Gültige Aufenthaltserlaubnis.

Validierung des Wohnsitzes

Der Wohnsitznachweis erfolgt, sofern möglich, über das elektronische Verifizierungssystem. Falls dies nicht möglich ist, müssen die Dokumente in physischer Form vorgelegt werden, wenn dies verlangt wird.

Wichtig vor der Reise

Alle Dokumente müssen gültig sein. Wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht ordnungsgemäß nachweisen können, wird die entsprechende Ermäßigung möglicherweise nicht gewährt.

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