75 % Wohnsitzermäßigung im Fährverkehr

Bewohner der Kanarischen Inseln können von einer 75%igen Ermäßigung im regulären Passagier-Schiffsverkehr profitieren, sowohl bei Fahrten zwischen den Kanarischen Inseln als auch auf Routen zwischen den Kanarischen Inseln und dem Festland, sofern sie die Anforderungen der geltenden Vorschriften erfüllen.

Worum handelt es sich bei der Wohnsitzermäßigung?

Die Wohnsitzermäßigung ist ein Rabatt auf den ermäßigten Tarif des Tickets, um den Seeverkehr für Bewohner nicht-festländischer Gebiete zu erleichtern.

Im Fall der Kanarischen Inseln beträgt die Ermäßigung 75 % auf den Fahrpreis, gemäß den geltenden Vorschriften für den regulären Passagier-Schiffsverkehr. Diese Ermäßigung gilt sowohl für Fahrten zwischen den Inseln als auch für Reisen zwischen den Kanarischen Inseln und anderen Teilen des Staatsgebiets.

Auf welchen Routen wird die Ermäßigung angewendet?

Die Wohnsitzermäßigung kann angewendet werden auf:

  • Seeverbindungen zwischen den Kanarischen Inseln.
  • Seeverbindungen zwischen den Kanarischen Inseln und dem Festland, in beide Richtungen.

Wie beantrage ich die Ermäßigung?

Um die Wohnsitzermäßigung zu erhalten, müssen Sie dies während des Buchungsvorgangs angeben und die erforderlichen Daten zur Validierung bereitstellen.

Die Wohnsitzbedingung wird, soweit möglich, über das telematische System zur Wohnsitzbestätigung überprüft. Dennoch empfehlen wir, den gültigen Wohnsitznachweis mitzuführen, falls dieser bei der Ausstellung oder Validierung der Bordkarte vorgelegt werden muss.

Welche Dokumente benötige ich zum Nachweis des Wohnsitzes?

Die gültigen Dokumente zum Nachweis des Wohnsitzes können je nach Staatsangehörigkeit oder Verwaltungsstatus des Passagiers variieren:

  • Spanische Staatsbürger: Gültiger Personalausweis (DNI) oder vom Rathaus ausgestellter Reiseausweis.
  • Bürger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz: NIE oder vom Rathaus ausgestellter Reiseausweis.
  • Familienangehörige von Bürgern der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums: Spanische Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern oder vom Rathaus ausgestellter Reiseausweis.
  • Langzeitansässige Drittstaatsangehörige: Ausländer-Identitätskarte mit dem Vermerk des Langzeitaufenthalts und vom Rathaus ausgestellter Reiseausweis.

Wenn die Wohnsitzbestätigung nicht automatisch erfolgen kann

Wenn die telematische Überprüfung des Wohnsitzes nicht möglich ist, müssen Sie den gültigen Wohnsitznachweis zusammen mit dem im Nachweis genannten Ausweisdokument vorlegen.

Tickets, die vor einer Gesetzesänderung ausgestellt wurden

Wenn Ihr Ticket vor Inkrafttreten einer Änderung bezüglich des Ermäßigungsprozentsatzes ausgestellt wurde, bleiben die zum Zeitpunkt des Kaufs angewendeten Bedingungen bestehen.

Wenn Sie eine neue Ermäßigung in Anspruch nehmen möchten, kann es erforderlich sein, ein neues Ticket auszustellen und die Rückerstattung des vorherigen Tickets gemäß den Tarifbedingungen sowie der geltenden Änderungs- oder Stornierungsrichtlinie zu beantragen.

Wichtig vor der Reise

Alle Dokumente müssen gültig sein. Die Ermäßigung kann nur angewendet werden, wenn die Wohnsitzbedingung während der Buchung oder auf Anforderung des autorisierten Personals korrekt nachgewiesen wird.

Verknüpfung mit

War dieser Beitrag hilfreich?

0 von 0 fanden dies hilfreich

Haben Sie Fragen? Anfrage einreichen